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   BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22   

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https://dejure.org/2023,42524
BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22 (https://dejure.org/2023,42524)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 AZR 146/22 (https://dejure.org/2023,42524)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 2 AZR 146/22 (https://dejure.org/2023,42524)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Fehlen von "Soll"-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG in der Massenentlassungsanzeige - Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22
    Unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des Senats vom 1. Juni 2023 (- 2 AZR 150/22 -) wird entsprechend § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands abgesehen.

    Die deutschen Gerichte sind international zuständig (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 19 f.) .

    Auf die Arbeitsverhältnisse der Klägerin mit beiden Beklagten fand deutsches Recht Anwendung (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 21 ff.) .

    im Inland (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 32 ff.) .

    in ihrem Arbeitsvertrag vom April 2019 ursprünglich die Geltung österreichischen Rechts vereinbart hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 38) .

    hat ihren Luftverkehrsbetrieb in Deutschland - auch unter Berücksichtigung der am Flughafen Stuttgart stationierten Flugzeuge - vollständig stillgelegt, wobei die Stilllegung zum Zeitpunkt des Ausspruchs der streitgegenständlichen Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 39 ff.) .

    Dementsprechend scheidet auch eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB aus (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 45 ff.) .

    e) Es bestand keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für die Klägerin auf einem anderen freien Arbeitsplatz (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 54 ff.) .

    Dabei kann offenbleiben, ob Verstöße im Anzeigeverfahren nach § 17 Abs. 3 KSchG überhaupt zur Nichtigkeit einer Kündigung führen können (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 58 ff.) .

    Die Kündigung bedurfte keiner sozialen Rechtfertigung, weil die Klägerin noch nicht die Wartezeit von sechs Monaten des § 1 Abs. 1 KSchG absolviert hat (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 76 ff.) .

    erweist sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB oder einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG als unwirksam oder nichtig (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 86) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22
    Der Tenor der Entscheidung erweist sich dabei im Ergebnis als zutreffend und bedarf keiner Berichtigung (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 47) .

    gerichtete Weiterbeschäftigungsantrag ist ein unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit dem Bestandsschutzantrag und fällt dem Senat nicht zur Entscheidung an (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45) .

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22
    d) Das Berufungsgericht hat ohne revisiblen Fehler festgestellt, dass kein einer Betriebsstilllegung entgegenstehender (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 91, BAGE 170, 244) Betriebs(teil)übergang von der Beklagten zu 1.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 146/22
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2022 - 7 Sa 404/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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